Die UWG Lennestadt stellte kürzlich die Anfrage auf Kostenaufstellung sämtlicher Gerichts- und Baukosten der Jahre 2011 – 2014, welche beschlussbedürftig waren.

Bei den Gerichtskosten ist festzuhalten, das im interkommunalen Vergleich das Streitverhalten relativ gering ist. Sowohl die entstandenen Kosten als auch die Anzahl an Verfahren sind überschaubar.

Die Baumaßnahmen zeigen ein anderes, ebenso positives Bild.
Stellt man einmal die Kostenschätzung der Kostenfeststellung gegenüber, so wird deutlich, dass die Kostenannahme bis Ende 2013 im Mittel leicht unter der Kostenfeststellung lagen. Ab 2014 veränderte sich dieses Bild und die Kostenfeststellung lag deutlich unter der Kostenschätzung. Dies spricht dafür, dass die zu erwartenden Kosten zu hoch angesetzt werden. Mitunter können so Investitionen in andere, sinnvolle Vorhaben nicht getätigt werden. Hier sollte man noch einmal genauer hinschauen und ggf. die Kostenschätzung zukünftig „etwas“ mutiger angehen.

Interessant wird es natürlich, wenn man die Kostenabrechnung (also das, was tatsächlich gezahlt werden musste) mit der Kostenannahme bzw. der Kostenfeststellung vergleicht. Bei ersterem ergibt sich eine Einsparung über ca. 5%, bei letzterem eine Einsparung von ca. 1% über die erwähnten vier Jahre.

Damit kann man, Stand heute, durchaus ein Lob an die Verwaltung aussprechen. Die Baukosten scheinen unter Kontrolle. Dennoch möchten wir kritisch darauf aufmerksam machen, dass ca. 50% aller Schlussrechnungen noch nicht geschrieben wurden. Bürgermeister Hundt versprach im HFA vom 10.06.2015, dass diese Aufstellung fortgeführt wird.

Wir hoffen, für alle Bürgerinnen und Bürger, dass diese positive Bilanz bestehen bleibt und nicht doch noch ins Negative kippt.

Wir bleiben für Sie am Ball.

Ihre UWG Lennestadt